Einladung zur 4. Kreismitgliederversammlung und
zur Wahlversammlung zur Aufstellung der Ratsreserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Köln für die Kommunalwahl 2025
Liebe Mitglieder,
noch vor der 3. KMV am kommenden Wochenende in Deutz, laden wir euch bereits heute zur 4. KMV Anfang April ein. Im Rahmen dieser KMV werden wir unsere Wahlversammlung zur Aufstellung unserer Ratsreserveliste 2025 abhalten. Wir laden euch daher herzlich ein,
am 05.04.2025 ab 11 Uhr und am 06.04.2025 ab 10 Uhr
in das
Albertus-Magnus-Gymnasium
Ottostraße 87, 50823 Köln
Der Beginn am zweiten Tag kann je nach Verlauf der Versammlung ggf. angepasst werden.
Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen bitten wir hier um Anmeldung bis zum 30.03.2025, damit wir die Verpflegung auf dieser langen KMV passgenau planen können. Natürlich ist auch eine spontane Teilnahme möglich.
Anträge und Bewerbungen
Anträge und Bewerbungen zur Kreismitgliederversammlung könnt Ihr im Vorfeld der KMV hier im Antragsgrün hochladen und nachlesen. Die Frist für Anträge läuft am 28.03.2025 um 23:59 Uhr aus. Die Frist für schriftliche Bewerbungen läuft am 03.04.2025 um 23:59 Uhr aus. Spontane Bewerbungen sind selbstverständlich möglich. Lerne die Kandidat*innen für den Stadtrat persönlich kennen – oder stelle dich selbst als Kandidat*in vor –und komm direkt ins Gespräch. Hier weitere Infos.
Wahlen und Abstimmungen
Entscheidender Teil der Kreismitgliederversammlung wird die Wahlversammlung zur Aufstellung der Ratsreserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Köln für die Kommunalwahl 2025 sein.
Bitte beachtet daher folgende Hinweise:
1) Ausweispflicht
Die Aufstellung der Ratsreserveliste zur Kommunalwahl erfolgt nach Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Bitte bringt unbedingt Euren Personalausweis mit, um euer Stimmrecht ausüben zu können!
2) Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am Tage der Kreismitgliederversammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist
- Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- nicht von dem Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist
3) Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union innehat
- mindestens 18 Jahre alt (am Wahltag) ist
- mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat
- nicht von der Wählbarkeit infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Sonderfall: Kandidatur von Beamt*innen und Angestellten des öffentlichen Dienstes oder Mitarbeiter*innen von Unternehmen, an denen die Gemeinde oder der Kreis maßgeblich beteiligt ist:
- es sind die Unvereinbarkeitsvorschriften des § 13 Kommunalwahlgesetz zu beachten.
- Wer diesen Unvereinbarkeitsvorschriften unterliegt, kann zwar als Kommunalwahlkandidat*in aufgestellt werden
- er/sie kann aber nach der Kommunalwahl die Annahme der Wahl nur erklären, wenn er/sie die Beendigung des Dienstverhältnisses nachweist.
4) Durchführung Wahlen
- Die Einzelwahlen werden mit Hilfe von Stimmgeräten durchgeführt.
- Am Ende wird es eine schriftliche Schlussabstimmung nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes geben.
Hinweise für alle Kandidat*innen
1) Vorstellungszeit und Rückfragen
Alle Kandidat*innen können sich bis zu 5 Minuten lang vorstellen. Bei mehreren Kandidat*innen erfolgt die Vorstellung in alphabetischer Reihenfolge (Nachname). Je Kandidat*in werden bis zu 4 schriftlich eingereichte Fragen quotiert gelost. Für ihre Beantwortung stehen je Kandidat*in bis zu 2 Minuten zur Verfügung. Sollten keine Fragen an eine*n Kandidat*in vorliegen, kann die/der Kandidat*in die 2 Minuten zur Ergänzung ihrer/seiner Vorstellung nutzen.
2) Formalia und Fotoshooting
Alle für die Aufstellung der Ratsreserveliste erforderlichen Formalia werden unmittelbar im Anschluss an die Wahl vor Ort ausgefüllt und unterschrieben. Außerdem werden wir noch am selben Tag von den ersten 30 Kandidat*innen Fotos für die Webseite machen. Für die Kopfplakate wird es ein eigenes Shooting geben. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
Neumitgliedertreffen
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn findet am Samstag um 10:30 Uhr ein Treffen für Neumitglieder statt. Dort werden wir Euch die Abläufe einer Mitgliederversammlung näherbringen und Fragen klären.
Barrierefreiheit
Die Aula des Albertus-Magnus-Gymnasiums ist barrierefrei zu erreichen. Eine rollstuhlgerechte Toilette ist ebenfalls verfügbar. Alle Toiletten werden geschlechtsneutral ausgewiesen. Die Beiträge und Reden erfolgen in deutscher Lautsprache. Solltet Ihr weitere Bedürfnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit haben (z. B. Gebärdensprachdolmetschung), meldet Euch bitte ebenfalls rechtzeitig in der Kreisgeschäftsstelle, damit wir entsprechende Unterstützung organisieren können.
Kinderbetreuung
Falls Ihr eine Kinderbetreuung benötigt, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 31. März 2025, um 12:00 Uhr unter Angabe des Alters der Kinder. Später eingehende Anfragen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir freuen uns darauf, mit Euch bei der 4. Kreismitgliederversammlung 2025 wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen und in den Austausch zu gehen.
Mit herzlichen Grüßen
Euer Kreisvorstand